Neue Regelung des Erzbistums: Gottesdienste nach 3G

Ab Montag, den 29. November gilt für alle Gottesdienste die 3G-Regelung.


Dies bedeutet, dass alle Gottesdienstbesucher*Innen unbedingt einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen Coronatest vorlegen müssen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein Selbsttest reicht nicht aus.


Kinder unter sieben Jahren sind von der Testpflicht befreit. Schüler können mit einer schulischen Testbescheinigung ohne weiteren Test teilnehmen.

Eine Kontaktdatenspeicherung erfolgt nicht mehr, das heißt, dass alle Besucher*Innen die spontan in den Gottesdienst kommen keinen Zettel mit ihren Daten mehr ausfüllen müssen.

Bitte melden Sie sich aber weiterhin über die online-Ticket Bestellung auf unserer Pfarrei Homepage oder im Pfarrbüro an. Die Besucherzahl bei uns in St. Hedwig ist immer noch auf 171 Personen begrenzt. Sitzen im „Schachbrettmuster“ ist weiterhin vorgegeben. Mundschutz bleibt Pflicht.

Für Veranstaltungen im Gemeindehaus und der Kirche gilt 2G, so wie auch bereits der Basar und das Orgelkonzert am kommenden Wochenende.

Sitzungen und Treffen von Gruppen, Gremien und Ausschüssen im Gemeindehaus nach 2G.

Für Weihnachten überlegen wir derzeit, Messen und Wortgottesfeiern auch in 2G anzubieten. Über das gesamte Angebot an Weihnachten erfahren Sie in kürze mehr.

Ich wünsche uns allen sehr, dass wir weiterhin gut durch diese schwere Zeit kommen.

Bleiben Sie alle von Gott behütet.

Viele Grüße

Anja Speidel

Aktualisierung am 27.11.21: Alle Veranstaltungen im Gemeindehaus mit 2G! SchülerInnen brauchen eine schulische Testbescheinigung.