Neue Landesverordnung in Schleswig-Holstein führt zu Änderungen bei den Gottesdienstbesuchen

Seit dem 17. Mai 2021 gilt eine neue Landesverordnung für Schleswig-Holstein, die auch wieder Änderungen bei der Teilnahme von Gottesdiensten beinhaltet.

Die 50er Obergrenze für Gottesdienstbesucher in Kirchen bleibt.

Allerdings ist es nun möglich, mehr Gottesdienstteilnehmer in St. Hedwig zuzulassen, da geimpfte Personen nicht mehr mitgezählt werden. (Die letzte Impfung muß allerdings mindestens 14 Tage zurückliegen).

Alle vollständig geimpften Personen können sich bei den online Tickets auf der Homepage nun separat anmelden.

Auf der Homepage gibt es ab sofort eine zusätzliche Anmeldung für Heilige Messe / 2 mal Geimpfte/ St. Hedwig.

Bei der telefonischen Anmeldung über das Sekretariat, geben Sie bitte an, wenn Sie bereits einen zweifachen Impfschutz haben.

Wir bitten die geimpften Personen den entsprechenden Impfausweis mitzubringen und vorzulegen.

Die Maskenpflicht besteht für alle Personen weiterhin.

Darüber hinaus gilt auch weiterhin die Abstandsregel in den Kirchenbänken von 1,5 m zum nächsten Haushalt.

Hinweisen möchten wir, dass diese Verordnung nur für Schleswig-Holstein gilt. Die zu unserer Pfarrei zugehörigen Kirchen Heilige Familie und St. Annen sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen. Hier gilt weiterhin lediglich das Abstandsgebot.

Wir freuen uns sehr, dass unsere Gottesdienste in St. Hedwig nun wieder von einer größeren Personenzahl besucht werden können.

Viele Grüße

Ihre

Anja Speidel